Dürfen Sie einfach …?
Ihre Aufgabe
Lesen Sie die Frage auf der Kachel und entscheiden Sie: Ist das zulässig? Wenn nicht, aufgrund welches Grundrechts? Notieren Sie Ihre Antwort. Erst danach drehen Sie die Kachel um und vergleichen.
Diese Grundrechte stehen zur Wahl
Körperliche Unversehrtheit Art. 2 Abs. 2 GG Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG Freiheit der Person Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 GG Eigentum Art. 14 GG Brief- und Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten den Blutzucker messen? Erst entscheiden, dann umdrehen Körperliche Unversehrtheit Art. 2 Abs. 2 GG Der Stich in den Finger ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dafür braucht es die Einwilligung der Person. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie Angehörigen ohne Zustimmung des Klienten Einsicht in die Akte geben? Erst entscheiden, dann umdrehen Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG Die Akte enthält Gesundheitsdaten, die unter Schweigepflicht und Datenschutz fallen. Das Einsichtsrecht liegt bei der Person selbst. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie der Freundin eines Klienten ohne Zustimmung des Klienten Auskunft über die Behandlung geben? Erst entscheiden, dann umdrehen Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Freundinnen, Nachbarn und Angehörigen. Auskunft gibt es nur mit Einwilligung der Person. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie einen Klienten ohne Zustimmung am Verlassen der Einrichtung hindern? Erst entscheiden, dann umdrehen Freiheit der Person Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG Wer jemanden am Gehen hindert, greift in dessen Freiheit der Person ein. Das braucht die Einwilligung der Person oder eine gerichtliche Genehmigung. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten dessen Wohnungstür abschließen, damit er nicht hinausgeht? Erst entscheiden, dann umdrehen Freiheit der Person Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG Wer jemanden am Verlassen der Wohnung hindert, greift in dessen Freiheit ein, auch durch Abschließen der Tür. Das braucht die Einwilligung des Klienten oder eine rechtliche Grundlage. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie als Pflegedienst ohne Zustimmung des Klienten einen Heimeinzug organisieren? Erst entscheiden, dann umdrehen Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 GG Wo jemand wohnt, bestimmt die Person selbst. Pflegedienste dürfen beraten und unterstützen, aber nicht über den Einzug entscheiden. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten mit dessen EC-Karte einkaufen oder Geld abheben? Erst entscheiden, dann umdrehen Eigentum Art. 14 GG Konto, Karte und PIN gehören der Person. Über ihr Geld darf nur sie selbst oder eine dafür bevollmächtigte Person verfügen, Pflegekräfte nicht. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten einen Vertrag für ihn unterschreiben? Erst entscheiden, dann umdrehen Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 GG Ein Vertrag bindet die Person selbst. Für sie unterschreiben darf nur, wer dafür eine Vollmacht hat, nicht die Pflegekraft und nicht automatisch die Angehörigen. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie Angehörigen ohne Zustimmung des Klienten dessen Bargeld oder Wertsachen aushändigen? Erst entscheiden, dann umdrehen Eigentum Art. 14 GG Das Vermögen gehört der Person. Ohne ihre Einwilligung oder eine Vollmacht hat niemand, auch nicht die Familie, einen Anspruch darauf. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten Anträge bei Pflegekasse oder Sozialamt für ihn stellen? Erst entscheiden, dann umdrehen Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 GG Anträge stellt die Person selbst oder wer sie vertritt. Pflegekräfte dürfen unterstützen und informieren, aber nicht an ihrer Stelle entscheiden. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten dessen Post öffnen? Erst entscheiden, dann umdrehen Briefgeheimnis Art. 10 GG Briefe sind durch das Briefgeheimnis geschützt. Nur die Person selbst oder wer dafür bevollmächtigt ist, darf sie öffnen. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie Angehörigen ohne Zustimmung des Klienten dessen Post aushändigen? Erst entscheiden, dann umdrehen Briefgeheimnis Art. 10 GG Die Post gehört der Person, an die sie adressiert ist. Auch Angehörige haben ohne Zustimmung oder Vollmacht keinen Anspruch darauf. Zum Zurückdrehen tippen
Dürfen Sie ohne Zustimmung des Klienten dessen E-Mail-Konto öffnen oder Nachrichten für ihn lesen? Erst entscheiden, dann umdrehen Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG E-Mails sind private Kommunikation und geschützt. Zugang hat nur die Person selbst oder wer dafür bevollmächtigt ist. Zum Zurückdrehen tippen
Was, wenn ich es nicht mehr kann?
Ich bleibe von Geburt an bis zum Tod Trägerin oder Träger meiner Rechte.
Sie können mir nicht weggenommen werden, auch nicht bei Demenz, Schlaganfall, Unfall oder Behinderung.
Eingeschränkt werden können sie nur durch ein Gesetz.
Kann ich meine Rechte nicht mehr selbst ausüben, kann eine Vertretung für mich handeln , nach meinem Willen.
Wer das sein kann, klärt der nächste Baustein.
Die Situation
Herr Lange hat ALS. Nach einer Lungenentzündung ist er nicht mehr ansprechbar. Die Ärztin empfiehlt eine Magensonde. Wer entscheidet?
Stellen Sie sich fünf verschiedene Vorgeschichten vor. Jede Kachel ist ein eigener Fall.
Patientenverfügung Schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, ob sie in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit. § 1827 BGB Umdrehen: Und bei Herrn Lange? Und bei Herrn Lange? Herr Lange hat schriftlich festgelegt, dass er wegen seiner ALS-Erkrankung keine Magensonde möchte. Das gilt jetzt, weil es auf seine aktuelle Situation zutrifft, auch wenn er sich nicht mehr äußern kann. Zum Zurückdrehen tippen
Vorsorgevollmacht Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, in festgelegten Angelegenheiten für mich zu handeln, auch wenn ich selbst nicht mehr entscheiden oder handeln kann. Ein gerichtliches Verfahren ist nicht erforderlich. § 1820 BGB Umdrehen: Und bei Herrn Lange? Und bei Herrn Lange? Herr Lange hat seiner Tochter eine Vollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten ausgestellt. Sie entscheidet über die Magensonde und richtet sich dabei nach seiner Patientenverfügung, falls er eine hat. Zum Zurückdrehen tippen
Betreuungsverfügung Vorschlag, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll, und Wünsche zur Ausübung der Betreuung. Das Gericht folgt dem Wunsch, wenn die Person geeignet ist. § 1816 BGB Umdrehen: Und bei Herrn Lange? Und bei Herrn Lange? Herr Lange hat schriftlich festgehalten, dass sein Neffe sein Betreuer werden soll. Das Gericht prüft die Verfügung und bestellt den Neffen, sofern er geeignet ist. Er entscheidet über die Magensonde nach Herrn Langes Willen und richtet sich dabei nach dessen Patientenverfügung, falls er eine hat. Zum Zurückdrehen tippen
Ehegattenvertretung Gesetzliches, zeitlich befristetes Vertretungsrecht des Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, wenn die Person wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit diese Angelegenheiten rechtlich nicht besorgen kann. § 1358 BGB Umdrehen: Und bei Herrn Lange? Und bei Herrn Lange? Herr Lange hat nichts geregelt. In dieser gesundheitlichen Notlage darf seine Frau für bis zu sechs Monate über seine Gesundheitsangelegenheiten entscheiden, weil er sich nach der Lungenentzündung nicht mehr äußern kann. Sie richtet sich dabei nach seiner Patientenverfügung, falls er eine hat. Zum Zurückdrehen tippen
Betreuung Gerichtlich bestellte Vertretung für Aufgabenkreise, in denen eine Person wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann. Sie kommt nur in Betracht, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. § 1814 BGB Umdrehen: Und bei Herrn Lange? Und bei Herrn Lange? Herr Lange hat keine Ehefrau und keine Vorsorgevollmacht für seine Kinder ausgestellt. Es gibt niemanden, der für ihn entscheiden darf. Deshalb muss das Betreuungsgericht einen Betreuer für seine Gesundheitsangelegenheiten einsetzen. Dieser entscheidet über die Magensonde nach Herrn Langes Willen und richtet sich dabei nach seiner Patientenverfügung, falls er eine hat. Zum Zurückdrehen tippen
Was kann geregelt werden?
Typische Bereiche, die eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung umfassen kann.
Gesundheitssorge Zum Umdrehen tippen Gesundheitssorge Zum Beispiel: Einwilligung in Untersuchungen und Behandlungen, Einsicht in Krankenunterlagen, Entbindung von der Schweigepflicht, Umsetzung einer Patientenverfügung. Zum Zurückdrehen tippen
Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Zum Umdrehen tippen Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Zum Beispiel: Aufenthalt bestimmen, Mietvertrag und Kündigung, Wohnungsauflösung, Vertrag über Wohnen mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (ehemals Heimvertrag). Zum Zurückdrehen tippen
Behörden Zum Umdrehen tippen Behörden Zum Beispiel: Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern. Zum Zurückdrehen tippen
Vermögenssorge Zum Umdrehen tippen Vermögenssorge Zum Beispiel: Vermögen verwalten, Konten und Depots, Zahlungen und Wertgegenstände annehmen, Verbindlichkeiten eingehen. Zum Zurückdrehen tippen
Post und Fernmeldeverkehr Zum Umdrehen tippen Post und Fernmeldeverkehr Zum Beispiel: Post entgegennehmen und öffnen, über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Ein Betreuer darf das nur, wenn das Gericht es ausdrücklich angeordnet hat. Zum Zurückdrehen tippen
Vertretung vor Gericht Zum Umdrehen tippen Vertretung vor Gericht Zum Beispiel: Vertretung gegenüber Gerichten, Prozesshandlungen. Zum Zurückdrehen tippen
Für jeden Bereich einzeln
Bei der Vorsorgevollmacht entscheide ich selbst, für welche Bereiche ich eine Vollmacht erteile, und kann einzelne Geschäfte ausschließen.
Bei der Betreuung ordnet das Gericht nur die Bereiche an, in denen ein Betreuer erforderlich ist.
Das Gericht kann mehrere Betreuer bestellen und bestimmt dann, wer welchen Aufgabenbereich übernimmt.
Nicht jeder Bereich muss in eine Hand.
Wer kontrolliert?
Betreuerin oder Betreuer
Aufsicht Laufende Aufsicht durch das Betreuungsgericht.
Rechenschaftspflicht Ja, gegenüber dem Betreuungsgericht.
Bevollmächtigte Person
Aufsicht Keine laufende Aufsicht. Das Gericht greift nur ein, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sie nicht nach dem Willen der Person handelt, oder bei dringender Gefahr.
Rechenschaftspflicht Nein, nicht gegenüber dem Gericht.
Genehmigung durch das Gericht erforderlich
Bei beiden, wenn es um diese Entscheidungen geht:
gefährliche ärztliche Maßnahmen und deren Ablehnung (§ 1829 BGB)
Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB)
ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1832 BGB)
Die bevollmächtigte Person darf diese Maßnahmen nur treffen, wenn die Vollmacht sie schriftlich und ausdrücklich umfasst.
Vollmacht heißt Vertrauen ohne laufende Kontrolle, Betreuung heißt Aufsicht durch das Gericht.
Rechtsstand September 2026. § 1832 BGB wird derzeit neu geregelt.